6. Fälligkeit, Zahlung und Aufrechnungen
Der Kaufpreis wird- es sei denn es wurde schriftlich anders vereinbart- mit der Auftragsbestätigung der bestellten Ware fällig. Die Zahlung erfolgt nach schriftlicher Vereinbarung per Nachnahme, Vorkasse oder Einzugsermächtigung. Liegt der Lieferort außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, erfolgt die Zahlung ausschließlich per Vorkasse sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
An unbekannte Besteller wird nur gegen Vorkasse oder per Nachnahme versandt.
Bei Annahme von Aufträgen setzen wir die Kreditwürdigkeit unseres Bestellers voraus. Bei bekannt werden von Gründen, die Anlass zu berechtigten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Bestellers bieten, z.B. Vergleichs- oder Insolvenzverfahren, Zahlungseinstellung o.ä., sind wir berechtigt, noch nicht erfolgte Lieferungen zurückzuhalten und vom Vertrag zurückzutreten. Schadenersatzansprüche können hieraus nicht geltend gemacht werden. Dies entbindet den Besteller jedoch nicht von seinen Verpflichtungen aus dem von uns bereits erfüllten Teil des Vertrages.
7. Verleih
Der Kunde verpflichtet sich, Schokofontänen Zentrale GmbH den ungehinderten Zugang zum Veranstaltungsort, an dem der Schokobrunnen aufzustellen ist, mindestens 90 Minuten vor dem geplanten Beginn der Veranstaltung zu ermöglichen. Nach dem Ende der Veranstaltung ermöglicht der Kunde Schokofontänen Zentrale GmbH den Abbau und Abtransport des Schokobrunnens innerhalb weiterer 90 Minuten. Die Zeit für den Auf- und Abbau des Schokobrunnens ist nicht Bestandteil der vereinbarten Mietzeit (=Fontänenlaufzeit) des einzelnes Vertrages. Der Kunde hat dafür sorge zu Tragen, dass der Schokobrunnen am Veranstaltungsort standsicher auf einer ebenen Fläche, die ein Gewicht von mindestens 100 kg tragen kann, aufgestellt werden kann. Der Kunde trägt weiterhin dafür Sorge, dass am Veranstaltungsort ein Stromanschluss innerhalb von drei Metern zum Aufstellungsort des Schokobrunnens zur Verfügung gestellt werden kann und dieser allgemeinverbindlichen Sicherheitsbestimmungen entspricht. Sofern nicht anders vereinbart, hat der Schokobrunnen sobald er an dem dafür vorgesehenen Ort aufgestellt wurde, während der gesamten Dauer der Veranstaltung an diesem Platz zu verbleiben. Der Kunde verpflichtet sich insoweit zum Ersatz sämtlicher Schäden, Verletzungen oder Verzögerungen, der bzw. die aus der unsachgemäßen Handhabung des Schokobrunnens entgegen den vorstehenden Bestimmungen resultiert bzw. resultieren. Schokofontänen Zentrale GmbH behält sich das Recht vor, bei der Veranstaltung des Kunden Aufnahmen des Schokobrunnens oder solche in Bezug auf den Schokobrunnen zu fertigen und diese für werbliche Maßnahmen zu verwenden.
Bei der Anmietung der Schokobrunnen ohne Servicepersonal der Firma Schokofontänen Zentrale GmbH trägt der Kunde das Risiko für die aus der Eigenbedienung bzw. möglicher Fehlbedienung resultierenden Risiken.
Die Ware muss vor der Nutzung und bei Erhalt umgehend vom Kunden auf Funktionsfähigkeit und Zustand geprüft werden.
Im Falle, dass der Kunde einen Schaden/Funktionsstörung des Gerätes/der Ware feststellt oder das Fehlen eines Teiles zur Nutzung des Gerätes, ist er dazu verpflichtet, die Firma Schokofontänen Zentrale GmbH unverzüglich zu informieren. Tut er dies nicht, gibt es keinerlei Anspruch auf eventuelle Schadensersatzleistungen.
Alle Beschädigungen des Gerätes, die durch unsachgemäße Handhabung und/oder durch Fahrlässigkeit durch den Kunden verursacht werden und auf den Kunden nachweislich zurück geführt werden können, sollen dem Vermieter (Schokofontänen Zentrale GmbH) entweder mit Geld oder mit den zugehörigen Ersatzteilen erstattet werden.
Die Rückgabe des Gerätes
Der Kunde/Mieter ist verpflichtet, das Gerät zur vereinbarten Zeit am vereinbarten Ort laut Vertrag sauber zurück zu geben. Sollte das Gerät dem Vermieter verspätet zurück gegeben werden, so wird dem Kunden eine Gebühr in Höhe von 350 € pro Tag berechnet, beginnend mit dem Tag an dem das Gerät laut Vertrag dem Vermieter zurück gegeben werden sollte.
Sollte das Gerät nicht gereinigt oder nur ungenügend gereinigt dem Vermieter zurück gegeben werden, so wird dem Kunden eine Gebühr zwischen 20-50 € — je nach dem wie stark die Verschmutzungen des Gerätes sind,- je Gerät in Rechnung gestellt
7.b) Verleih: Auftragsabwicklungen und Zahlungsbedingungen
Bei Reservierung eines Schokofontänen Zentrale GmbH Schokobrunnens ist der Gesamtbetrag der Bruttoauftragssumme -es sei denn es wurde vorab schriftlich anders vereinbart- auf das Konto von Schokofontänen Zentrale GmbH per Vorkasse bis spätestens drei Tage vor dem Termin der Veranstaltung/Buchung zu überweisen.
Sollte die Schokofontänen Zentrale GmbH aus unvorhersehbaren Gründen das Gerät/die Geräte zum vereinbarten Zeitpunkt nicht liefern können, hat der Kunde keinen Anspruch auf Schadensersatz in irgendeiner Form. Der Kunde erhält das Geld laut Vertrag für das gebuchte Gerät zurück.