8. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsbeziehung zwischen uns und dem Besteller und bis zur Einlösung der dafür gegebenen Wechsel oder Schecks unser Eigentum. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung sowie die Saldoziehung und deren Anerkennung berühren den Eigentumsvorbehalt nicht.
9. Gewährleistung, Untersuchungshaft
Sofern die Produkte zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs nicht die vereinbarte Beschaffenheit haben, ist die Schokofontänen Zentrale GmbH nach ihrer Wahl zur Mangelsbeseitigung oder Ersatzlieferung berechtigt. Im Fall der Mangelsbeseitigung/Ersatzlieferung erwirbt die Schokofontänen Zentrale GmbH mit dem Ausbau/Austausch Eigentum an den ausgebauten/ausgetauschten Komponenten/Geräten. Im Rahmen der Produktion sowie zur Mangelsbeseitigung/Ersatzlieferung verwendet die Schokofontänen Zentrale GmbH Ersatzteile oder Komponenten, die neu oder neuwertig entsprechend dem jeweils üblichen Industriestandard sind.
Die Mangelsansprüche werden entsprechen der aktuellen gesetzlichen Gewährleistung erfüllt. Die Gewährleistung gilt nur in dem Land, in dem das Produkt gekauft wurde.
Folgendes ist von der Gewährleistung ausgeschlossen: Schäden an der Politur, den Zubehörteilen, unfallbedingte Schäden, Schäden durch Missbrauch, Schmutz, Wasser, Fälschung, sowie Schäden durch Reparaturarbeiten unautorisierter Agenturen.
Die Schokofontänen Zentrale GmbH haftet nicht für Schäden durch Verlust, bei unsachgemäßem Gebrauch des Gerätes (getrennt oder mit anderen Geräten zusammen), für Verletzungen des Kunden aufgrund der Benutzung des Gerätes oder aufgrund von sogenannter höherer Gewalt oder sonstigen Gründen.
Für eine ordnungsgemäße und reibungslose Abwicklung von Gewährleistungsfällen/ Reparaturen benötigen Sie die Seriennummer./Gerätenummer jedes einzelnen Gerätes.
10. Haftung
Die Haftung von Schokofontänen Zentrale GmbH für Schäden, die bei dem Betrieb oder der Benutzung des Brunnens entstanden sind und auf leichter Fahrlässigkeit von Schokofontänen Zentrale GmbH beruhen, ist ausgeschlossen. Im Übrigen richtet sich die Haftung nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Schäden, die durch vertragswidrige Nutzung des
Brunnens oder Nutzung nach Zusammenfügung mit anderen Maschinen oder anderen Bestandteilen entstehen, ist ausgeschlossen. Der Kunde stellt Schokofontänen Zentrale GmbH insoweit von sämtlichen Ansprüchen Dritter einschließlich hieraus resultierender Rechtsverfolgungskosten frei.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Ort unseres Firmensitzes.
Gerichtsstand bei Streitigkeiten mit Bestellern, die Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtliches Sondervermögen sind, ist das für unserem Firmensitz zuständige Gericht. Wir behalten uns jedoch das Recht vor, am Firmen- oder Wohnsitz des Bestellers zu klagen.
Es gilt deutsches Recht.
12. Salvatorische Klausel
Sollte eine dieser Regelungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Regelungen davon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Klausel tritt eine Regelung, die dieser wirtschaftlich am nächsten kommt.